Die G-Bewilligung gilt nur für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen. Der Wohnsitz im Ausland ist der Kern der Bewilligung, keine Formsache.
← Alle Antworten · Aktualisiert 2026-05-26 · Von Selvir Suke, CEO + Founder
Direkte Antwort
Kann ein Grenzgänger (G-Bewilligung) eine Wohnung in der Schweiz mieten?
Nein · ein Grenzgänger (G-Bewilligung) darf die Schweiz nicht zum Hauptwohnsitz machen. Die Bewilligung ist an Wohnsitz im Heimatland und Pendeln gekoppelt (oft etwa 30 km von der Grenze). Eine Hauptwohnung in der Schweiz verletzt diese Regel · Risiko Nachsteuern, Strafen, Verlust der Bewilligung. Eine kleine Zweitwohnung (Pied-à-terre) ist nur möglich, wenn dein echter Wohnsitz im Ausland bleibt. Die meisten G-Inhaber mieten in DE/FR/IT/AT, 30 bis 60% günstiger. Wenn du den Schweizer Markt durchsuchst, zeigt aptari den ganzen Markt in einem Feed und markiert Kurzzeit-Optionen, sodass du beide Seiten der Grenze an einem Ort vergleichst.
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