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Begriff
Untermiete.
Subletting (Untermiete) · Sous-location · Sublocazione
Vermietung der Wohnung durch den Mieter an einen Dritten, erlaubt mit Zustimmung des Vermieters.
Die Untermiete ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, aber du musst den Vermieter schriftlich informieren, und zwar mit:
1. den Bedingungen der Untermiete (Dauer, Preis, Untermieter) 2. einer Kopie des geplanten Untermietvertrags
Der Vermieter kann die Untermiete nur ablehnen, wenn: - die Konditionen unangemessen sind (oft: Untermiete höher als die Hauptmiete) - der Untermieter unangemessen ist (z.B. zu viele Personen für die Wohnung) - ihm wesentliche Nachteile drohen
Wichtig: ohne Zustimmung des Vermieters ist Untermiete ein Kündigungsgrund. Auch Airbnb fällt unter dieses Recht.