Kündigungsfrist.
Frist, innerhalb derer ein Mietverhältnis gekündigt werden muss. In der Schweiz typisch 3 Monate.
Die Kündigungsfrist im Schweizer Mietrecht beträgt von Gesetzes wegen 3 Monate, kann im Vertrag aber verlängert werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, bei einer Familienwohnung von beiden Ehepartnern unterschrieben.
Kündigungstermine: in der Schweiz gibt es typischerweise drei Termine pro Jahr: 31. März, 30. Juni, 30. September. Manche Kantone haben andere Termine.
Berechnung: kündigst du am 10. März auf den 30. Juni? Geht. Kündigst du am 1. April auf den 30. Juni? Nicht mehr. Dann musst du bis zum nächsten Termin warten, also bis 30. September.
Frühzeitige Beendigung: du kommst jederzeit raus, wenn du einen zumutbaren Nachmieter vorschlägst, der solvent ist und zu denselben Konditionen einziehen will. Der Vermieter kann ihn dann nicht ablehnen.
Familiäre oder berufliche Härte: in Härtefällen (Krankheit, Stellenverlust, Trennung) kannst du eine Erstreckung beantragen.