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Begriff

Indexmiete.

Index-linked rent (Indexmiete) · Loyer indexé · Pigione indicizzata

Miete, die an den Schweizer Konsumentenpreisindex (LIK) gekoppelt ist.

Eine Indexmiete ist an den Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gekoppelt. Voraussetzung: der Mietvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren haben und ist in dieser Zeit nur vom Vermieter kündbar, nicht von dir.

Anpassung: meist einmal jährlich. Der Vermieter teilt die neue Miete mindestens 30 Tage vor Beginn der nächsten Mietzinsperiode auf einem amtlichen Formular mit. Die Erhöhung muss proportional zur Entwicklung des Index sein.

Vor- und Nachteile: in Zeiten geringer Inflation bleibt die Miete fast stabil. In Inflationszeiten kann sie schneller steigen als bei einem klassischen Mietvertrag.

Anfechtbarkeit: eine Indexerhöhung kannst du inhaltlich nicht anfechten, nur die korrekte Berechnung.

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Verwandte Begriffe
Staffelmiete
Mietvertrag mit vorab vereinbarten, jährlichen Mieterhöhungen. Keine Verhandlung, keine Anfechtung.
Mieterspiegel
Statistische Referenz für ortsübliche Mietpreise je Quartier und Wohnungstyp.