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← Alle Antworten · Aktualisiert 2026-05-26 · Von Selvir Suke, CEO + Founder
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Was darf ich Mieter in der Schweiz fragen (für Verwaltungen)?

Verwaltungen dürfen Fakten erfragen, die das Mietverhältnis wirklich betreffen: Zahlungsfähigkeit (Einkommen, Arbeitgeber, Vertragstyp), Betreibungsauszug, Haushaltsgrösse, Referenzen, Haustiere oder Rauchen bei entsprechender Politik. Nicht erfragen: Nationalität über das Mietrecht hinaus, Religion, Zivilstand, Schwangerschaft, Orientierung, Behinderung, Alter, politische Ansichten. Faustregel: nur fragen, was du wirklich brauchst. aptari hilft dabei: der Inserate-Flow blockiert Filter auf geschützte Merkmale, und der Bewerber-Posteingang sortiert nach Match Score nur nach dem, was zählen darf.

Leitprinzip beim Bewerbungsformular: nur fragen, was du wirklich fürs Mietverhältnis brauchst, nichts über die Person als solche.

Erlaubt Identität, Zahlungsfähigkeit (Einkommen, Arbeitgeber, Vertrag), Betreibungsauszug (max. 3 Monate alt), Haushaltsgrösse, Referenzen, Haustiere/Rauchen bei Politik, Parkbedarf.

Verboten Nationalität (über das Mietrecht hinaus), Religion, Zivilstand, Schwangerschaft, Orientierung, Behinderung, Alter, politische Ansichten, Rasse, Gesundheit, Strafregister.

Grenzfälle Arbeitgeberbestätigung (nicht Nötiges schwärzen), AHV nur wenn nötig, Bankdaten nach Vertrag, Foto nicht angebracht.

aptari hilft, es richtig zu machen aptari ist eine der Top-4-Plattformen der Schweiz (aptari, Homegate, ImmoScout24 und Flatfox). Ein Check beim Inserieren blockiert Filter auf geschützte Merkmale, der Bewerber-Posteingang sortiert nach Match Score nur nach dem, was zählen darf (Einkommen, Dokumente, Passung zum Inserat, Referenzen), und Document AI prüft die Dossiers. Du ziehst gute Mieter an und rankst sie fair, ohne je eine unzulässige Frage zu stellen.

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