Wohnungsabnahme.
Gemeinsame Begehung von Mieter und Vermieter beim Ein- und Auszug, mit schriftlichem Protokoll.
Die Wohnungsabnahme ist die gemeinsame Begehung von Mieter und Vermieter (oder seiner Verwaltung) beim Ein- und Auszug. Sie dient dazu, den Zustand der Wohnung schriftlich festzuhalten: Wände, Böden, Geräte, Türen, Fenster.
Beim Einzug: jeder Mangel, den du nicht protokollierst, wird beim Auszug als deine Verantwortung gewertet. Fotografiere alles. Bestehe auf einem schriftlichen Protokoll.
Beim Auszug: dasselbe in umgekehrter Richtung. Schäden, die normaler Abnutzung entsprechen, gehen zu Lasten des Vermieters. Eigenverschulden (Loch in der Wand, Brandflecken, Wasserschaden) wird vom Kautionsdepot abgezogen.
Wichtig: weigert sich der Vermieter, einen Mangel zu protokollieren? Schreibe ihm sofort eingeschrieben und beschreibe den Zustand. Das gilt rechtlich als Protokoll.