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Begriff
Mietzinserhöhung.
Rent increase (Mietzinserhöhung) · Hausse de loyer · Aumento di pigione
Vom Vermieter angekündigte Erhöhung der Miete, anfechtbar innerhalb von 30 Tagen.
Eine Mietzinserhöhung muss auf einem amtlichen Formular angekündigt werden, mindestens 10 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist des nächsten Kündigungstermins. Sie muss begründet sein. Typische Gründe:
- Höherer Referenzzinssatz: steigt der hypothekarische Referenzzinssatz, sind max. 3.5% Erhöhung pro 0.25% Anstieg möglich. - Allgemeine Kostensteigerung (Hauswart, Versicherungen) - Wertvermehrende Investitionen (Renovation): ein Teil der Kosten ist auf die Miete überwälzbar. - Ortsübliche Mieten: Anpassung an den Mieterspiegel
Anfechtung: innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beim Schlichtungsamt. Während der Anfechtung gilt der alte Mietzins.
Verwandte Begriffe
Mieterspiegel
Statistische Referenz für ortsübliche Mietpreise je Quartier und Wohnungstyp.
Mieterverband (MV)
Schweizer Mieterschutzorganisation: Beratung, Rechtsschutz und Vertretung bei Mietkonflikten.
Staffelmiete
Mietvertrag mit vorab vereinbarten, jährlichen Mieterhöhungen. Keine Verhandlung, keine Anfechtung.