Gültige Gründe
- Referenzzinssatz (aktuell 1.75%): pro 0.25% ~3% Erhöhung. Bei Senkung: Mieter kann Reduktion verlangen.
- Teuerung: 40% Durchgriff seit letzter Anpassung.
- Kostensteigerungen: Unterhalt, Steuern, Versicherung. Belegt.
- Wertvermehrende Sanierungen: Energie, neue Küche/Bad, strukturell. Kosmetik zählt nicht.
Wie die Erhöhung mitgeteilt werden muss
- Amtliches Formular (kein normaler Brief)
- Mindestens 3 Monate vor nächstem Kündigungstermin
- Neue Miete, Grund, Erhöhungsbetrag
- Hinweis auf 30-Tage-Anfechtungsrecht
Ohne Formular: ungültig.
Anfechtung
Innert 30 Tagen bei Schlichtungsbehörde, gratis. Mieterverband hilft.
Staffelmiete
Vorab vereinbarte Erhöhungen, aber missbrauchsanfechtbar.